!!!Aus Krankheitsgründen werden aktuell keine Aufträge angenommen.!!!

Unsere Leistungen:

Familiengerichtliche Gutachten gem. §163 FamFG

 

 

 

Umgangspflegschaften

Niemand von uns steht alleine da, Jede Handlung und sogar unsere Gedanken haben einen Einfluß auf unsere Umgebung, d.h. auf die Menschen, die uns umgeben.

 

Wenn ich also etwas an meiner Umgebung und damit in meinem Leben ändern möchte, muss ich zuerst meinen Gedanken eine neue Richtung erlauben...

 

Mit einer eingerichteten Umgangspflegschaft wird zunächst das Familiensystem entlastet und erfährt Unterstützung.

 

Wenn für IHR Kind eine Umgangspflegschaft eingerichtet wurde oder werden soll, erfahren Sie mehr auf meiner Seite für Eltern:

 

Verfahrensbeistandschaften

Wenn eine Verfahrensbeistandschaft nach § 158 FamFG vom Familiengericht angeregt wird oder bereits jemand mit dieser Aufgabe betraut wurde, ist das Familiengericht der Auffassung, dass das Kind oder die beteiligten Kinder eine eigene Interessenvertretung benötigen oder dies sinnvoll erscheint.

 

Wenn ich für IHR Kind/Ihre Kinder als Verfahrensbeiständin bestellt wurde, erfahren Sie mehr auf meiner Seite für Eltern:

 

Wenn Du selbst "betroffen" bist und ich für Dich als Verfahrensbeiständin vom Gericht bestellt wurde, liest Du am besten auf der Kinderseite weiter oder lässt Dir von jemandem vorlesen ;-)

Elterncoaching & begleitete Kontakte

"Wenn 2 sich streiten.....leidet das/Ihr Kind am Meisten darunter."

 

Sie wollen das Beste für Ihr Kind. Die Situation ist vertrackt. Reden können Sie einfach kaum miteinander...sobald Sie als Elternteile aufeinander treffen, knallt es.

Anschließend wissen Sie kaum noch, wie es wieder so eskalieren konnte.

 

Damit es Ihrem Kind gut geht, obwohl Sie sich als Elternteile nicht mehr "riechen" können, braucht es quasi eine "neutrale Zone".

 

 

Geht nicht?

 

Ladungsfähige Anschrift:

 

Beratungspraxis Westfalen

Ernst-Gremler-Str. 9

58239 Schwerte

 

Fax 02304 6070959

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